Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln mittels den allgemeinen Vertragsbedingungen (AGV) das Vertragsverhältnis zwischen der Daloro Trading GmbH (nachfolgend „Verkäufer”) und der Käuferin oder dem Käufer (nachfolgend „Käufer”).
Allgemeine Vertragsbedingungen AGV (Stand 03.2023)
1. Merkmale des Fahrzeuges
Fahrzeugdaten wie Angaben zu Verbrauch und Emissionen sind nur als Näherungswerte zu verstehen. Der Verkäufer haftet insbesondere nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben oder von Onlineportalen wie z.B. www.autoscout24.ch angegebenen Verbrauchs- oder Emissionsdaten.
Die Auflistung der Serien- und Sonderausstattungen ist unverbindlich und ohne Gewähr auf die Richtigkeit, es lässt sich dadurch kein Bezug zum Vertragspreis ableiten. Der Verkäufer bietet jedoch dem Käufer ein Rückgaberecht bei wesentlichen Abweichungen der Ausstattungsmerkmalen, wie falsches Modell, falsche Farbe, falsches Getriebe, falsche Motorisierung, falscher Antrieb, fehlende Lederausstattung, fehlendes Navigationssystem, fehlendes Schiebedach, falsche Anzahl Sitze, welche explizit im Vertrag festgehalten wurden. Die Rückgabe hat innert 5 Arbeitstagen zu erfolgen. Eine Rückgabe zu einem späteren Zeitpunkt ist ausdrücklich ausgeschlossen. Kosten der Wertminderung des Fahrzeuges durch erfolgte Schäden und Abnutzungen innerhalb dieser Frist gehen zu Lasten des Käufers.
2. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer hat das Recht, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschliesslich Verzugszinsen und Spesen am Fahrzeug und dessen Zubehör, einen Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 ZGB im entsprechenden Register einzutragen.
3. Eintauschfahrzeug
Der Käufer sichert dem Verkäufer zu, dass am eingetauschten Fahrzeug keine Ansprüche Dritter und kein Eigentumsvorbehalt bestehen und es sich, sofern nicht ausdrücklich so deklariert, um kein Unfallfahrzeug handelt.
4. Verzug
A: Verzug des Verkäufers
Der Käufer kann beim Verkäufer erst nach erfolgter schriftlicher Mahnung und nach Ablauf einer Nachfrist von 30 Tagen die gesetzlich vorgesehenen Verzugsfolgen geltend machen. Ausgeschlossen ist die Geltendmachung von Schäden, die nicht durch den Verkäufer verschuldet wurden.
B: Verzug des Käufers
Der Verkäufer kann beim Käufer erst nach erfolgter schriftlicher Mahnung und nach Ablauf einer Nachfrist von 30 Tagen die gesetzlich vorgesehenen Verzugsfolgen geltend machen. Danach hat der Verkäufer folgende Möglichkeiten:
- auf der Erfüllung zu beharren und Schadenersatz zu verlangen
- auf die Erfüllung des Vertrages bzw. Lieferung des Fahrzeuges zu verzichten und 15% des vereinbarten Preises als Schadenersatz zu verlangen. Weitere Schadenersatzforderungen sind dadurch nicht ausgeschlossen
- vom Vertrag zurückzutreten
Dem Verkäufer stehen dieselben Rechte zu, wenn der Käufer mit der Bezahlung des Preises oder mindestens der Hälfte des Preises nach erfolgter schriftlicher Mahnung sowie unbenutztem Ablauf einer schriftlich eingeräumten Nachfrist von 30 Tagen in Verzug geraten ist.
Der bei Verzug oder Stundung vom Käufer zu bezahlende Zins betragt 1% mehr als der Zinssatz der Zürcher Kantonalbank ZKB für variable, erste Hypotheken.
Tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück, so wird der vom Käufer geschuldete Schadenersatz wie folgt berechnet: Für jeden Tag ab Abnahme des Fahrzeuges Fr. 65.- zuzüglich Rp. 30 pro gefahrenen Kilometer. Beide Parteien haben das Recht zu beweisen, dass der Schaden tatsächlich erheblich grösser bzw. erheblich geringer ist als von der Gegenpartei geltend gemacht.
5. Haftung für Mängel
5.1. Arten:
- Für Fahrzeuge, für welche bei Vertragsabschluss keine Werksgarantie besteht, wird die Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wegbedungen, insbesondere sind Minderung und Wandelung ausgeschlossen.
- Besteht für diese Fahrzeuge ohne Werksgarantie eine spezielle Garantieversicherung/Vereinbarung, so tritt sie an die Stelle der Sachgewährleistung und ersetzt diese. Es gelten ausdrücklich die im separaten Garantiedokument aufgeführten Bedingungen und sind integrierender Bestandteil dieses Vertrages.
C: Für Fahrzeuge, welche sich innerhalb der Werksgarantie befinden, leistet der Verkäufer Gewähr für deren Fehlerfreiheit während der Zeitdauer einer allenfalls noch laufenden Werksgarantie im Rahmen und Umfang der entsprechenden Garantiebestimmungen und/oder gemäss separater Garantieurkunde, die integrierender Bestandteil dieses Vertrages bildet.
Die Geltendmachung der Gewährleistung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:
- Die gesetzlichen Sachgewährleistungsansprüche (insbesondere Wandelung, Minderung) werden ausgeschlossen. Der Käufer hat jedoch gegenüber dem Verkäufer Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung) gemäss den nachfolgenden Klauseln:
- Die Nachbesserung verlängert die Gewährleistungspflicht - ausser für ersetzte Teile - nicht.
- Bei Veräusserung des Fahrzeuges geht der Anspruch auf Gewährleistung bis zum Ablauf der Gewährleistungspflicht soweit abtretbar auf den Erwerber über.
5.2 Für Händler wird die Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wegbedungen, insbesondere sind Minderung und Wandelung ausgeschlossen.
5.3. Alle weitergehenden Haftungsansprüche sind - unter Vorbehalt unabänderlicher Vorschriften - ausgeschlossen.
Gefahrenübertragung
Für das gekaufte Fahrzeug trägt der Verkäufer die Gefahr für dessen Untergang oder Wertminderung bis zur Übergabe an den Käufer. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald dieser mit der Annahme in Verzug ist und die schriftlich eingeräumte Nachfrist unbenutzt abgelaufen ist. Für das Eintauschfahrzeug trägt der Käufer die Gefahr für dessen Untergang oder Wertminderung bis zur Übergabe an den Verkäufer. Die Gefahr geht indessen auf den Verkäufer über, sobald dieser mit der Annahme in Verzug ist und die schriftlich eingeräumte Nachfrist unbenutzt abgelaufen ist.
Vorbehalt der Zustimmung
Dieser Vertrag wird für den Verkäufer verbindlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Direktion oder die Geschäftsführung. Wenn die Direktion oder die Geschäftsführung dem Käufer nicht innert fünf Tagen schriftlich oder per email die Zustimmung verweigert, gilt die Zustimmung als erfolgt. Eine Schadenersatzpflicht wird im Falle einer verweigerten Zustimmung ausgeschlossen. Die gesetzlichen Vorschriften bleiben bestehen.
Besondere Abmachungen
Bedürfen der schriftlichen Form
Angaben zum Käufer dürfen im Falle eines Abschlusses eines Mitgliedschaft eines Pannendienstes oder einer Anschluss- bzw. Gebrauchtwagengarantie an den entsprechenden Anbieter der Dienstleistung weitergegeben werden.
Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag die Zuständigkeit der Gerichte am Sitz, bzw. Wohnsitz des Verkäufers. Es gilt Schweizer Recht.